SAP-Beratung und Entwicklung – unsere Kernkompetenz
wir haben uns entschieden, uns künftig noch stärker auf unsere Kernkompetenz SAP-Beratung und Entwicklung zu konzentrieren.
Aus diesem Grund haben wir uns von den Bereichen „technische Dienstleistungen“ und dem Handel mit Hard- und Software getrennt.
Als neuer Ansprechpartner hierfür steht Ihnen unsere langjährige Partnerfirma ProComp über folgende Kommunikationswege gerne und kompetent zur Verfügung:
ProComp Professional Computer GmbH
Industrieallee 1
95615 Marktredwitz
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Telefon: Fax: E-Mail: Homepage |
09231 - 9970 - 0 09231 - 9970 - 99 This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it |
Wir bieten Studienplätze/Ausbildungsplätze
als Bachelor of Science (FH) - Wirtschaftsinformatik (Ausbildung im dualen System).
Wir bieten einen Ausbildungsplatz
als IT-System-Kaufmann/frau.
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Bestandsreduzierung durch Lieferantenintegration
Kaum ein Unternehmen hat die derzeitige Wirtschaftskrise nicht zu spüren bekommen. Nach Auftragseinbrüchen von 30 Prozent versucht nun jedes Unternehmen, der Krise entgegenzusteuern. Branchenübergreifend hat dabei das Thema Liquidität an Relevanz gewonnen. Laut einer Studie der Unternehmensberatung PRTM Management Consultants ist dabei für 74 Prozent das Thema Bestandsreduzierung am Wichtigsten. Schließlich erhöhen sich die liquiden Mittel bei einer Verringerung der Bestände um 20 Prozent bereits um durchschnittlich 55 Prozent.
Goodbye Sammelrechnung - Gesetzlicher Abbau der Steuerbürokratie streicht Sammelrechnung bei EDI
Die positiven Auswirkungen des Steuerbürokratie-
abbaugesetzes bekommen seit dem 1.1.2009 auch die Unternehmen zu spüren, die ihre Rechnungen elektronisch per EDI austauschen. Denn die Entbürokratisierung des Steuerverfahrens streicht die zusammenfassende Sammelrechnung ersatzlos, sowohl als Papierdokument als auch in elektronischer Form.
Zwar vereinfacht diese Gesetzesänderung den EDI-Verkehr erheblich, doch entbindet sie die Unternehmen nicht von der Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten, die für den Vorsteuerabzug unabdingbar sind. Mit welcher Methode dies sichergestellt werden soll, lässt der Gesetzgeber offen.
Konsequenzen aus dem Wegfall der Sammelrechnung
Nun liegt die Vermutung nahe, dass sich künftig der Fokus von der Sammelrechnung auf die Belegprüfung verschiebt. Der Wirtschaftsprüfer könnte beispielsweise anhand von Stichproben die Rechtsgültigkeit für den Vorsteuerabzug überprüfen. Nun sind Unternehmen mit elektronischer Datenverarbeitung sowieso seit 2002 an die Richtlinien des GDPdU, Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, gebunden und müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts ihrer Daten sicherstellen und die relevanten Dokumente archivieren. Zudem gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger dv-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), die dem Buchführungspflichtigen eine umfassende Dokumentation des „Verfahrens“ vorschreiben. Demzufolge dürften Verfahrensdokumentation und Archivierung künftig in ein helleres Licht rücken, da sie dem Betriebsprüfer geeignete Helfer sind, um den bislang sichtbaren Beleg der Sammelrechnung zu ersetzen. Darüber hinaus raten wir unseren Kunden jetzt nicht abzuwarten, sondern die EDI-Beziehung zu Kunden oder Lieferanten zu überdenken und sich auf Änderungen im Rechnungsaustausch einzustellen. Derzeit hat bereits einer der weltweit größten Handelskonzerne verbindliche Richtlinien für den Rechnungsaustausch mit seinen Lieferanten herausgegeben, in denen neben EDI-Standards zur Unversehrtheit und Identifikationsmerkmalen zur Authentizität, elektronische Bestätigungsprozesse, Aufbewahrungsfristen oder Fehlermanagement festgelegt werden.
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